Immobilien verkaufen & vermieten mit Immobilienmakler Kaumeyer
Zuverlässige Immobilienvermittlung mit Vorteilen für Verkäufer und Vermieter
Für Immobilieneigentümer, welche im Hohenlohekreis oder den Großräumen rund um Heilbronn und Schwäbisch Hall eine Wohnung vermieten oder ein Haus mit Grundstück verkaufen möchten, übernehmen wir im Rahmen unseres Maklerservice mit Rundum-Sorglos-Paket alle Anliegen und Herausforderungen rund um die Vermittlung der Immobilien an neue Eigentümer bzw. Mieter!
Darum sollten Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie uns überlassen:
- Wir verstehen unsere Tätigkeit nicht nur als Vermittler, sondern betreuen Sie auch nach erfolgreicher Vermittlung gerne weiter!
- Wir übernehmen alle Arbeiten rund um den Verkauf und die Vermietung Ihrer Immobilie!
- Durch hohe Sorgfalt bei der Auswahl potentieller Käufer bzw. Mieter sparen wir Ihre Zeit und somit Ihr Geld.
- Neben den üblichen Zeitungsanzeigen sowie dem Internet erstellen wir ggf. auch Flyer, die großflächig im geeigneten Umfeld zielgerecht eingesetzt werden!
- Wir arbeiten mit hoher Zuverlässigkeit!
Überzeugen auch Sie sich von unserer Leistungsfähigkeit!
Sie kennen eine Immobilie die zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden soll?
Freunde, Verwandte oder Nachbarn haben Ihnen erzählt, dass Sie vorhaben Ihr Haus oder die Eigentumswohnung zu verkaufen? Dann berichten Sie uns davon!
Sollte die von Ihnen empfohlene Immobilie wirklich durch unser Immobilienbüro verkauft werden, ist uns Ihr Immobilien-Tipp 10% unserer Maklerprovision wert!
Um Kauf- und Mietinteressenten besonders gut beraten zu können, ist jeder Tipp für uns als Makler besonders wertvoll. Wir haben bereits zahlreiche potentielle Interessenten auf Immobiliensuche in unserer Kartei und sind im Auftrag unserer Kunden stets auf der Suche nach der passenden Wunschimmobilie.
Eventuell haben Sie als Tippgeber bereits den richtigen Hinweis auf eine der gesuchten Wohnungen oder eines der gewünschten Traumhäuser. Vielleicht kennen Sie Bekannte oder Nachbarn, die in naher Zukunft Ihre Wohnung oder Ihr Haus verkaufen möchten?
Dann zögern Sie nicht und geben Sie Ihren Tipp an unsere Makler weiter. Sehr gern bieten wir den Immobilienbesitzern unsere Hilfe und Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Verkaufsvorhaben an. Wird die Immobilie schließlich mit Erfolg durch uns verkauft, erhalten Sie als Tippgeber 10% der gesamten Maklerprovision!
Damit die Provision für den Tippgeber auch gerechtfertigt wird, muss der Tipp selbstverständlich „echt“ sein – dies bedeutet:
- Die Immobilie ist unseren Maklern noch nicht bekannt.
- Die Immobilie wird noch nicht zum Verkauf angeboten.
- Die Immobilie befindet sich im Tätigkeitsgebiet unseres Immobilienbüros.
- Die Immobilie gehört nicht Ihrem Ehe- oder Lebenspartner. (Alle anderen können als Tippgeber mit dem Immobilieneigentümer bekannt sein.)
- Die Immobilie gehört nicht Ihnen selbst.
Nach Ihrem Tipp nehmen wir Kontakt zum Eigentümer auf, um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren. Dabei ist es nicht notwendig Ihren Namen zu nennen. Auf Wunsch können Sie während der gesamten Vermarktungsphase anonym bleiben.
Sollte der Immobilieneigentümer uns den Makler-Alleinauftrag für den Verkauf erteilen, beginnen wir mit der Vermarktung des Hauses oder der Wohnung an potentielle Kauf- bzw. Mietinteressenten. Bei erfolgreicher Vermittlung sowie nach Erhalt der Maklerprovision, übermitteln wir Ihnen die Tippgeberprovision in Höhe von 10% der Gesamtprovision. Im Folgenden ein kleines Rechenbeispiel für eine mögliche Tippgeber-Provision:
notariell beurkundeter Kaufpreis: 450.000,- €
Provision für den Tippgeber: 1.350,- €
Ich möchte einen Tipp für eine Verkaufsimmobilie vermitteln!
Wichtige Hinweise:
- Tippgeber denen es standesrechtlich untersagt ist, wie z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte etc. dürfen keine Tippprovision berechnen.
- Zahlt der Käufer/Mieter keine Vermittlungsprovision, erfolgt auch keine Provisionsauszahlung an den Tippgeber.
- Bis zu 256,- EUR jährlich sind Tippgeberprovisionen steuerfrei!
- Wir behalten uns vor, Immobilienobjekte, Eigentümer oder Tippgeber ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.